Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) räumt dem Urheber eines Werkes der Literatur, Wissenschaft und Kunst prinzipiell ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Das Gesetz sieht aber auch sogenannte Schrankenregelungen vor, die Nutzern den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtern sollen. In Forschung und Lehre kommt es regelmäßig zu Verunsicherungen über den rechtskonformen Umgang mit Werken Dritter. Insbesondere werfen neue Formen der Kommunikation und des Arbeitens im digitalen Zeitalter zahlreiche Fragen auf.
Um Antworten bemüht sich die Arbeitsgruppe Urheberrecht der UAR. In der AG haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bibliothek, eLearning, Informationssicherheit und Datenschutz der Universitäten Duisburg-Essen, Dortmund und Bochum, die sich ständig mit diesen Fragen konfrontiert sehen, zusammengefunden. Der Internetauftritt dient dem Austausch über Rechte und Regelungen, die sich aus dem Gesetz ergeben. Urheber werden hier auf ihre Rechte aufmerksam gemacht, Lehrende erhalten Richtwerte im Umgang mit Lehrmaterialien und Studierende wie Forschende Informationen über die Nutzung von Medien aus der Bibliothek. Zudem finden Webmaster hier Hinweise für die Gestaltung ihres Internetauftritts.
Um Antworten bemüht sich die Arbeitsgruppe Urheberrecht der UAR. In der AG haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bibliothek, eLearning, Informationssicherheit und Datenschutz der Universitäten Duisburg-Essen, Dortmund und Bochum, die sich ständig mit diesen Fragen konfrontiert sehen, zusammengefunden. Der Internetauftritt dient dem Austausch über Rechte und Regelungen, die sich aus dem Gesetz ergeben. Urheber werden hier auf ihre Rechte aufmerksam gemacht, Lehrende erhalten Richtwerte im Umgang mit Lehrmaterialien und Studierende wie Forschende Informationen über die Nutzung von Medien aus der Bibliothek. Zudem finden Webmaster hier Hinweise für die Gestaltung ihres Internetauftritts.