Urheberrecht

Fernleihe

Einstellung der elektronischen Fernleihe

Seit dem 01.01.2008 sind die im sogenannten "zweiten Korb" verabschiedeten Neuregelungen des Urheberrechtgesetzes wirksam, zu denen auch der § 53a UrhGexterner Link gehört, der die Versendung von elektronischen Kopien betrifft. Die Regelung enthält mehrere unscharfe und auslegungsbedürftige Begriffe, die für die Betreibenden von Kopienversanddiensten innerhalb und außerhalb der Fernleihe zu einer Rechtsunsicherheit führen, die gänzlich erst nach einer gerichtlichen Klärung ausgeräumt werden können.

Um eventuelle Rechtsrisiken so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig den Kopienversand für die betreibenden Bibliotheken und die wissenschaftlichen Nutzerinnen und Nutzer unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen so schnell und komfortabel wie möglich zu erhalten, wird derzeit auf den Versand von elektronischen Kopien an Endkunden bis auf Weiteres vollständig verzichtet.