Urheberrecht

Informationen zur Urheberschaft

Rechte des Urhebers

Urheberrecht Das Urheberrechtsgesetz räumt dem Urheber eines Werkes Persönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte ein (§§ 12-14 und §§ 15-23 UrhG). Allein der Urheber entscheidet über Zeitpunkt und Art der Veröffentlichung (§ 12 UrhG) und bestimmt, mit welcher Urheberbezeichnung sein Werk zu versehen ist (§ 13 UrhG). Er hat das Recht, eine Entstellung seines Werkes zu verbieten (§ 14 UrhG).

Doch wer hat Rechte an einem Arbeitsergebnis?
Zur Beantwortung der Frage, wer Autorenrechte besitzt, sind alle zu berücksichtigen, die einen Beitrag zu dem Arbeitsergebnis geleistet haben. Dabei sind sich nicht immer alle Parteien einig, in Konfliktfällen sind Entscheidungen nicht selten gerichtlich zu klären.
Beispielsweise ist bei einer Abschlussarbeit selbstverständlich die oder der Studierende Urheber, allerdings können auch Betreuende Rechte an dem Werk haben. Dafür müssen Ideen der Betreuerin bzw. des Betreuers eingeflossen sein, die über die eigentliche Themenstellung hinausgehen. Ist also nur das Thema gestellt worden und gab es keine weitergehende Beratung, so gilt in der Regel ausschließlich die Verfasserin bzw. der Verfasser als Urheber. Sind regelmäßige Beratungstermine wahrgenommen worden und Ideen in den Text eingeflossen, so besitzen Beratende ebenfalls Rechte an dem Werk. Das kann beispielsweise auch bei Promotionen eine Rolle spielen, bei denen typischerweise Ergebnisse von Diplomarbeiten verwertet werden.
In bestimmten Fällen kann weiterhin der Arbeitgeber Rechte besitzen, wenn das Erstellen eines Werkes Bestandteil der Dienstaufgabe ist.
Allen Veröffentlichungen müssen auch alle Urheber zustimmen. Dies gilt selbstverständlich für jegliche Veröffentlichungsformen.

Ein weiterer Aspekt sind Rechte an Inhalten einer Arbeit: In vielen Fachbereichen kommt es beispielsweise regelmäßig vor, dass in Abschlussarbeiten auch Abbildungen enthalten sind, die unter Urheberrechtsschutz stehen. Vor der Veröffentlichung solchen Arbeiten ist das Erwerben von entsprechenden Lizenzen erforderlich. Lassen sie sich im Zweifel beraten!

Über den Weg zur Patentierung von Ideen informieren Sie kompetent die Kollegen von rubitec, der Gesellschaft für Innovation und Technologie der Ruhr-Universität Bochum: http://www.rubitec-patente.de/

Ausführliche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten zu den Themen: